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639.000 €

Kaufpreis

ca. 236 m²

Wohnfläche

10,0

Zimmer

Raumwunder mit diversen Nutzungsmöglichleiten in Jüchen-Stessen...

639.000 €

Kaufpreis

ca. 236 m²

Wohnfläche

10,0

Zimmer
  • Dusche
  • Badewanne
  • Fenster
  • Fliesen
  • Laminat
  • Gartennutzung
  • Zentralheizung
  • Gas
  • Kabel Sat TV
Makler-Objekt-Nr.: 2253, Objekt-ID: 1844087355
map pin
Jüchen (41363)
Auf Karte anzeigen

Angaben zur Immobilie

Objektart
Haus
Objekttyp
Einfamilienhaus
Wohnfläche
ca. 236 m²
Grundstücksfläche
ca. 1.838 m²
Nutzflächen
ca. 109 m²
Anzahl Zimmer
10
Anzahl Schlafzimmer
7
Anzahl Badezimmer
2
Anzahl sep. WC
1
Baujahr
1999
Zustand
Gepflegt
Erschliessung
VOLLERSCHLOSSEN

Kosten

Kaufpreis
639.000 €
Preise zzgl. Mehrwertsteuer
Nein
Kaufpreis pro m²
3.610,17 €
Provision
3,57 %

Ausstattungsdetails

Bad
Dusche, Badewanne, Fenster,
Boden
Fliesen,Laminat
Gartennutzung
Ja
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Gas
Kabel Sat TV
Ja

Energieausweis

Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Gebäudeart
Wohngebäude
Erstelldatum
08.07.2024
Gültig bis
07.07.2034
Primärenergieträger
Gas
Baujahr
1999
Energieeffizienzklasse
G
Endenergiebedarf
207,90 kWh/(m²a)
207,90 kWh/(m²a)
Energieeffizienzklasse G
Energie Skala

Objektbeschreibung

Das hier vorgestellte EFH mit Einliegerwohnung und Gewerbehalle, idyllisch gelegen auf einem Grundstück von ca. 1.838 m², ist mit seinen 10 Zimmern ein wahres Juwel Familie und Arbeit/Hobby zu verbinden.
Mit einer großzügigen Wohnfläche von ca. 236 m² und zusätzlichen 109 m² Nutzfläche, bietet es reichlich Raum zur Entfaltung Ihrer individuellen Träume. Lassen Sie sich von uns auf eine Entdeckungsreise hinter die Fassade führen und erleben Sie das volle Potenzial Ihres neuen Wohntraums.

Haupthaus (ca. 186 m² Wohnfläche):
EG: Wohnzimmer, Gäste-WC, große Wohnküche mit
angrenzendem Wintergarten, Diele und Hauswirtschaftsraum
OG: 4 Schlafzimmer und ein gr. Tageslichtbad mit Wanne,
Verbindungsgang zum OG Altbau
OG Altbau: Schlafzimmer mit Ankleideraum, gr. Schlafzimmer

Altbau (ca. 50 m² Wohnfläche):
EG: Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Bad mit Dusche, Diele
- teilunterkellert (1 Raum) -

Altbau Anbau (ca. 16 m² Nutzfläche):
Abstellraum und Heizungsraum

Gewerbehalle (ca. 93 m² Nutzfläche):
Z.Zt. ist die Halle von einem Handwerkerbetrieb eingerichtet und genutzt. Die Zufahrt ist sowohl über den gepflasterten Innenhof, als auch über die dahinter liegenden Wiesengrundstücke (Zufahrt über Wirtschaftweg) möglich.

Ein echtes Highlight dieses Anwesens ist zweifellos die grüne Oase. Hinter dem Haupthaus befindet sich der großzügige Garten und hinter der Gewerbehalle 2 weitere Wiesengrundstücke mit sehr viel Platz zur freien Entfaltung.

Lage

Diese schöne und immer instandgehaltene Immobilie befindet sich im schönen Ortsteil Jüchen-Stessen.
Hier leben Sie in absoluter Ruhe umgeben von Wiesen und Feldern.
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist sehr gut. In Kürze gelangen Sie auf mehrere Autobahnen BAB 46,61,44,52. Sie erreichen die umliegenden Städte Düsseldorf, Köln, Neuss, Grevenbroich und Mönchengladbach problemlos.
Zum Einkaufen finden Sie einen Supermarkt, eine Apotheke und einen Arzt in Gierath oder Bedburdyck, weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs finden Sie in Jüchen. Ebenso befinden sich dort weitere Ärzte, Banken und diverse Einkaufmöglichkeiten sowie Restaurants. In Stessen ist ein Kindergarten und eine Gemeinschaftsgrundschule und in Jüchen befindet sich das Gymnasium und die Gesamtschule.

Ausstattung

+ Gaszentralheizung (Bj. 1999) inkl. Warmwasseraufbereitung
(Haupthaus: Fußbodenheizung ; Altbau: Heizkörper; Gewerbehalle unbeheizt))
+ Holz- und Kunststofffenster mit Isolierverglasung
(Haupthaus Bj. ca. 1998; Altbau Bj. ca. 1970)
+ Oberböden: Fliesen und Laminat
+ Wintergarten
+ Halle (Bj. 2009) 2 elektr. Rolltore

Weitere Angaben

Erläuterungen zur Verbraucherwiderrufsbelehrung
(Formblatt M – 61 013)


Die Kontaktdaten des Maklers/der Hausverwaltung sind vollständig anzugeben (Name, Adresse, Telefonnr., Fax und E-Mail). Nur einen Weg zur Kontaktaufnahme anzugeben genügt nicht (BGH, Az. I ZR 169/17 vom 24.09.2020).

Unternehmen sind verpflichtet, Verbraucher über ihre Widerrufs- oder Rückgaberechte zu belehren. Die Belehrung muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hinweisen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind nach § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB insbesondere solche Verträge, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Verbrauchern und des Gewerbetreibenden an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Gewerbetreibenden ist. Das Gesetz sieht noch weitere Beispiele vor, die im Rahmen eines Vertragsabschlusses mit Maklern aber nicht relevant werden können.

Dem Gewerbetreibenden stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln.

Geschäftsräume im Sinne des § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB sind unbewegliche Gewerberäume, in denen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit dauerhaft ausüben, und bewegliche Gewerberäume, in denen das Unternehmen seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmens handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmen gleich.

Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (also z.B. Telefon, E-Mail, Brief oder Fax), es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt.

Nach der Rechtsprechnung des BGH (Urt. vom 26.11.2020 - I ZR 169/19) fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auch dann, wenn dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 EGBGB nicht "zur Verfügung gestellt wird" und zwar in Papierform oder bei vorheriger Zustimmung durch den Verbraucher, auf einem anderen dauerhaften Datenträger.



Fernkommunikationsmittel im Sinne des BGB sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
Beachte:
Das Fernabsatzrecht stellt strenge Anforderungen an das Unternehmen. Der Verbraucher soll bereits vor Vertragsabschluss alle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die der Identitätsfeststellung des Gewerbetreibenden und der Beurteilung der Geschäftsgrundlagen dienen (insbesondere vollständige Namens-/Firmierungsangaben, Adressen, Registernummern, vertretungsberechtigte Personen, Preisangaben oder Berechnungsgrundlagen, zusätzlich zum Preis/zur Provision entstehende Kosten, Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsmöglichkeiten vgl. Art. 246a § 1 EGBGB sowie § 5 TMG).


Muster - Widerrufsformular
Das Unternehmen ist verpflichtet, das Feld "An................" zu Beginn des Muster - Widerrufsformulars vorausgefüllt auszuhändigen. Bitte setzen Sie dort also unbedingt Ihre Kontaktdaten ein!

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