Ein Whirlpool im Schlafzimmer, die große Terrasse auf dem Dach – wer ganz spezielle Vorstellungen von seinem Haus hat, für den kommt nur ein Architektenhaus infrage. Aber auch andere Punkte sprechen für oder gegen ein Architektenhaus. Mehr dazu im Folgenden.
Architektenhaus oder Musterhaus, diese Frage stellen sich die meisten Bauherren zum Anfang ihrer Planungen. Doch nicht alle haben die Entscheidungsfreiheit. Wenn beispielsweise das Grundstück, auf dem das Haus entstehen soll, außergewöhnlich ist, kommt oft nur ein Architektenhaus infrage. Das kann zum Beispiel bei einer starken Hanglage oder bei einem dreieckigen oder gar l-förmigen Schnitt der Fall sein. Denn diese Gegebenheiten machen es in der Regel unmöglich oder sehr teuer ein Musterhaus zu bauen. Dann ist das Architektenhaus das Richtige. Auch wenn das Haus zum Beispiel in einen Stadtkern eingepasst werden soll und sich baurechtlich der Umgebungsbebauung angleichen muss, ist ein Architektenhaus die einzige Wahlmöglichkeit.
Für alle anderen Bauherren stellt sich die Frage: Soll das Eigenheim von einem Architekten individuell geplant werden – also einzigartig sein – oder kann auch ein Musterhaus das Traumhaus sein?
Ein Architektenhaus hat verschiedene Vor- und Nachteile.
Wie viel der Architekt kostet, hängt von einigen Faktoren ab. Zunächst einmal: das Honorar des Architekten ermittelt sich anhand der Baukosten und wird gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Bauherren können also vorab recht genau einschätzen, wie viel sie für einen Architekten einplanen müssten – sofern sie wissen, wie teuer der Bau in etwa wird. Jedoch ist die HOAI nicht ganz unkompliziert. Denn sie teilt die Arbeit des Architekten zunächst in folgende neun Leistungsphasen ein:
Der Bauherr kann selbst bestimmen, mit welchen dieser Leistungsphasen er den Architekten beauftragen möchte. Lässt er einzelne Leistungen weg, spart das natürlich Kosten ein. Jedoch sollte man sich immer fragen, ob man die Leistung auch wirklich selbst übernehmen kann. Daneben gibt es Honorarzonen, in die das Objekt je nach Schwierigkeitsgrad eingeordnet wird und Honorarmindest- und Höchstsätze, zwischen denen verhandelt werden kann. Hier ist also ein wenig Einlesen gefragt, um abschätzen zu können, wie hoch das Architektenhonorar ausfällt.
Anhand der oben aufgeführten neun Leistungsphasen kann man recht gut erkennen, welche Leistungen der Architekt beim Bau eines Architektenhauses erbringt. Wie beschrieben, kann der Bauherr bestimmen, mit welchen dieser Leistungen er den Architekten beauftragen möchte. Jedoch macht es in der Regel nur Sinn, ganz bestimmte Leistungen wegzulassen. Das kann beispielsweise die Objektbetreuung nach der Fertigstellung sein. Auch Handwerker und Bauunternehmen könnten selbst gesucht und beauftragt werden. In der Planung gehören allerdings die Phasen 1 bis 5 zusammen und es macht wenig Sinn, hier eine Phase auszulassen.
Wird der Architekt mit allen Leistungsphasen beauftragt, läuft der Bau eines Architektenhauses folgendermaßen ab. Zunächst ermitteln Bauherr und Architekt gemeinsam die Grundlagen. Wie sehen Grundstück und Bebauungsplan aus? Welche Vorstellungen hat der Bauherr und mit welchem Budget soll gebaut werden? Anschließend startet die eigentliche Planung. Bei der Vorplanung werden Vorstellungen und Baukosten aufeinander abgestimmt. Bei der Entwurfsplanung kann man sich dann ein Bild vom entstehenden Haus machen und die Gesamtkosten, die voraussichtlich anfallen, werden berechnet. Stehen die Baupläne, holt der Architekt die Baugenehmigung ein und erstellt anschließend auch einen Plan, welche Bauunternehmen und Handwerker wann gebraucht werden.
Anschließend geht es an die konkrete Umsetzung. Der Architekt beauftragt die entsprechenden Handwerker und überwacht die Bauausführung. Er betreut und dokumentiert alle Arbeiten. Ist er auch mit der Objektbetreuung beauftragt, sorgt er nach Fertigstellung des Hauses dafür, dass eventuelle Mängel von den ausführenden Handwerksunternehmen beseitigt werden und seine Arbeit endet erst, wenn dies vollständig erledigt ist.
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