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Mit dem geplanten unechten Bestellerprinzip der Bundesregierung muss in Zukunft immer der Verkäufer einer Wohnimmobilie die gesamten Maklerkosten übernehmen. Den Kaufinteressenten wird es nahezu unmöglich gemacht, einen Makler zu beauftragen. Damit verliert er seinen Anspruch auf Beratung bei der häufig wichtigsten und größten Investition seines Lebens. Das in den meisten Regionen Deutschlands praktizierte System der Doppeltätigkeit, bei der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen und das von den Verbrauchern als gerecht empfunden wird, würde damit abgeschafft.

Zusätzliche Belastung für Immobilienkäufer!

Dieser Provisionszwang wird nicht – wie sich die Ministerin erhofft – Menschen entlasten, die eine Immobilie erwerben. Im Gegenteil! Am Ende wird der Immobilienkäufer die Zeche zahlen – nämlich dann, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Immobilienpreis aufschlägt. Dadurch erhöht sich die Grunderwerbsteurer, die der Käufer tragen muss. Eine Erhöhung, von der allein der Staat profitiert.

Wir fordern die Bundesregierung deswegen auf, die bestehende Vertragsfreiheit beizubehalten. Nur so kann man den differenzierten Märkten und unterschiedlichen Transaktions-Konstellationen gerecht werden. Um Familien und andere Kaufwillige zu bezahlbarem Wohneigentum zu verhelfen, müssen effektive Maßnahmen ergriffen werden:

• Bessere Förderung von Wohneigentum
• Unterstützung bei der Finanzierungssicherheit
• Stabile Finanzierungsbedingungen

Begründung

1. Für eine bundeseinheitliche Regulierung gibt es keinen Bedarf

In 75 Prozent der Märkte in Deutschland wird die Provision ohnehin zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Das ist fair und transparent und wird den unterschiedlichen Entwicklungen der Immobilienpreise in den Regionen gerecht. Die Preisdynamik in Frankfurt/Main, Hamburg und Berlin kann nicht als Maßstab für ganz Deutschland gesehen werden. In kleineren und mittelgroßen Städten sinken die Immobilienpreise teilweise.

Fazit: Das Gesetz wird ein gerechtes und anerkanntes System beenden!

2. Verbraucher haben das Nachsehen

Wenn die Politik die Makler zwingt, nur noch für den Verkäufer tätig zu sein, dann bleibt der Käufer schutzlos. Als einseitiger Interessenvertreter muss der Immobilienmakler nur die Belange des Verkäufers im Blick haben. Bei einer seiner größten Investitionsentscheidungen im Leben erhält der Käufer keine Beratung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.

Fazit: Käufer werden mit dem Bestellerprinzip auf sich allein gestellt.

3. Für den Käufer wird es teurer!

Es ist zu erwarten, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Mit dem erhöhten Kaufpreis steigt auch die Grunderwerbsteuer. Der vermeintliche Vorteil einer Provisionsfreiheit des Objektes wird zum Nachteil für den Käufer. Es profitiert letztendlich nur der Staat durch die höheren Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer.

4. Mieten ≠ Kaufen

Ein Hauskäufer ist nicht in gleicher Weise schutzbedürftig wie ein Mietwohnungssuchende. Vielmehr stehen sich Verkäufer und Käufer in der Regel auf Augenhöhe gegenüber, oft nimmt aber auch die Käuferpartei die stärkere Position ein, beispielsweise bei einem Doppelverdiener-Paar, das Interesse an dem Einfamilienhaus einer älteren Witwe hat, die nicht mehr alleine leben kann..

Fazit: Das Bestellerprinzip bei Mieten auf den Immobilienerwerb zu übertragen, ist nicht sachgerecht.

5. Grunderwerbsteuer: Die Spirale geht weiter!

Die Bundesländer könnten die Einführung des unechten Bestellerprinzips für Kaufimmobilien und damit die scheinbare Entlastung der Käufer zum Anlass nehmen, die Grunderwerbsteuer in ihrem Land zu erhöhen. In der Vergangenheit wurde eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer schon einmal mit dem für Immobilienkäufer günstigeren Zinsniveau begründet. Diese Argumentation könnte auch beim Bestellerprinzip für Kaufimmobilien herangezogen werden. Die Regelung würde damit nicht nur die Grunderwerbsteuerspirale weiterbewegen, sondern könnte sich auch zu einer „Grunderwerbsteuerfalle“ für Immobilienkäufer entwickeln, wenn sie auf die im Kaufpreis eingepreiste Maklerprovision Grunderwerbsteuer zahlen.

Fazit: Steuerfalle statt Unterstützung für Käufer!

6. Eingriff in die Berufsfreiheit!

Die Einführung eines unechten Bestellerprinzips beim Immobilienkauf würde in die Berufs- und Vertragsfreiheit der Immobilienmakler in ungerechtfertigter Weise eingreifen.

Fazit: Der Staat überreguliert den Immobilienmarkt!

Unterstützen Sie die Petition des IVD gegen die Einführung eines Bestellerprinzips:

https://www.openpetition.de/petition/online/bestellerprinzip-verhindern-verbraucher-schuetzen