Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, bringt dem Verkäufer natürlich in erster Linie Geld ein. Doch: Wer eine Immobilie verkauft, auf den kommen auch Kosten für den Verkauf zu. Denn auch der Verkäufer muss Kosten, die bei einem Hausverkauf entstehen, übernehmen. Welche das sind und mit wie viel an Kosten zu rechnen ist, erläutern wir im Folgenden.
Vor dem Verkauf seines Hauses sollte ein Verkäufer alle Unterlagen zusammenstellen, die für den Hausverkauf wichtig sind. Das können Grundrisse und Nachweise über Modernisierungen sein, die ohnehin vorhanden sind und maximal Kosten für das Kopieren verursachen. Jedoch kann es auch nötig sein, einen Grundriss zeichnen zu lassen oder einen Grundbuchauszug zu beantragen. Für letzteren ist mit Kosten zwischen 10 und 20 Euro zu rechnen.
Zu den Unterlagen, die zwingend nötig sind, gehört der Energieausweis. Seit 2015 ist es Pflicht, beim Hausverkauf einen Energieausweis – spätestens zur Besichtigung – vorzulegen. Bei einem reinen Verbrauchsausweis, der auf Basis von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen errechnet wird, muss mit Kosten von zwischen 50 und 80 Euro gerechnet werden. Ein Bedarfsausweis, bei dem ein Fachmann eine Analyse erstellt, kostet rund 400 bis 500 Euro.
Wer ein Haus verkaufen möchte, muss zunächst einmal wissen, wie viel es eigentlich wert ist. Bei einem ersten groben Überblick können Online-Bewertungen helfen. Verkäufer, die es genau wissen möchten, können einen Immobiliengutachter beauftragen. Die Kosten für ein Wertgutachten hängen vom Verkehrswert der Immobilie und dem Aufwand für die Begutachtung ab. Für ein Vollwertgutachten muss in etwa mit 2.000 Euro an Kosten gerechnet werden.
Und damit sind wir auch direkt bei den Kosten für den Immobilienmakler beim Hausverkauf. Um Aufwand, Zeit und Nerven zu sparen, macht es in der Regel Sinn, mit einem Makler zusammenzuarbeiten. Dann wird im Falle eines erfolgreichen Verkaufs der Immobilie eine Maklerprovision fällig.
Früher wurden die Maklerkosten häufig alleine vom Käufer der Immobilie getragen. Das ist nicht mehr möglich, seit Ende 2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten ist. Schließt auch der Verkäufer der Immobilie mit dem Makler einen Vertrag, teilt er sich die Provision in der Regel hälftig mit dem Käufer. Wie hoch die Provision ist, ist frei verhandelbar. Oft zahlen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer des Hauses 3% des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer als Courtage an den Makler für seine Vermittlertätigkeit.
Wurde das Haus beim Kauf über ein Immobiliendarlehen finanziert, wurde auch eine Grundschuld als Sicherheit für die finanzierende Bank ins Grundbuch eingetragen. Der Käufer des Hauses kann verlangen, dass er die Immobilie lastenfrei übergeben bekommt. In diesem Fall muss der Verkäufer die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen. Notar und Grundbuchamt verlangen hierfür etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld. Das bedeutet, bei einer Grundschuld von 200.000 Euro muss mit Kosten für deren Löschung von etwa 400 Euro gerechnet werden.
Wird die Immobilie zu einem Zeitpunkt verkauft, zu dem sie noch über ein Immobiliendarlehen finanziert wird, kann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Denn wird der Darlehensvertrag vorzeitig aufgelöst, entgehen der Bank vertraglich zugesicherte Zinszahlungen. Sie kann dann eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen.
Das Haus vor dem Verkauf noch einmal herzurichten, macht oft Sinn. Ein schönes, sauberes Haus macht mehr Eindruck und wird oft leichter und zu einem besseren Preis verkauft als ein abgewohntes. Bei Renovierungsmaßnahmen muss man jedoch immer genau kalkulieren, ob sie den Verkaufspreis mehr steigern, als sie selbst kosten. Nur dann ist es finanziell lohnenswert, sie vor dem Verkauf umzusetzen.
Unter Umständen können bei einem Hausverkauf auch Kosten für Steuern anfallen – die sogenannte Spekulationssteuer. Diese muss gezahlt werden, wenn
Wie hoch die Spekulationssteuer ausfällt, hängt der Höhe des Wertgewinns und dem Einkommenssteuersatz des Verkäufers ab.
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