Vom Verkauf oder der Schenkung bis zum Erbschaftsstreit: Es gibt viele Situationen, in denen es sinnvoll ist, den Wert der eigenen Immobilie zu kennen. Doch was wird dann benötigt: ein Wertgutachten oder eine Immobilienbewertung? Und worin besteht eigentlich der Unterschied?
Bei einem Wertgutachten – oder auch Verkehrswertgutachten – handelt es sich um die Bewertung einer Immobilie, die von einem Sachverständigen erstellt wird. Ein Wertgutachten beinhaltet auf mindestens 20 bis 30 Seiten eine detaillierte Berechnung des Verkehrswerts mit einer ausführlichen Begründung sowie Anlangen und Auszügen aus Registern. Verkehrswertgutachten dürfen nur von zertifizieren und von der Industrie- und Handelskammer bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgestellt werden. Wertgutachten werden von Gerichten anerkannt.
Viele Sachverständige bieten auch sogenannte Kurzgutachten an. Der Unterschied zum Verkehrswertgutachten besteht dann darin, dass es weniger umfassend ist. Es dient eher als fundierte Werteinschätzung eines Sachverständigen und ist nicht rechtssicher. Es wird also von Gerichten nicht anerkannt.
Daneben werden sogenannte Immobilienbewertungen angeboten. Bei Online-Immobilienbewertungen kann der Eigentümer einfach und schnell Daten zu seiner Immobilie eingeben und erhält dann meist per Mail eine Immobilienbewertung. Online-Immobilienbewertungen sind in der Regel kostenlos. Sie sind natürlich ungenauer, als wenn ein Experte sich die Immobilie vor Ort anschaut, können jedoch als erste Einschätzung beispielsweise bei einem Immobilienverkauf gute Dienste leisten. Auch viele Immobilienexperten wie Makler oder freie Gutachter bieten Immobilienbewertungen an. Für Kunden, für die sie anschließend auch tätig werden und die Immobilie vermitteln, bewerten Makler in der Regel kostenfrei. Im Falle eines Immobilienverkaufs kann es daher Sinn machen, die Immobilie zunächst online zu bewerten und anschließend mit einem Makler des Vertrauens eine genauere Immobilienbewertung zu erarbeiten.
Wie bereits beschrieben, ist nur das Wertgutachten (oder Verkehrswertgutachten) gerichtsfest. Das bedeutet, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung – etwa im Falle eines Erbschaftsstreits oder einer Scheidung – muss ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden. Auch bei einer Zwangsversteigerung oder wenn das Betriebsvermögen ermittelt werden soll, ist ein Wertgutachten nötig. Zur Vorlage bei Behörden oder zur Ermittlung der Steuerpflicht kann ebenfalls ein Verkehrswertgutachten von Nöten sein. Hier kann jedoch unter Umständen auch ein Kurzgutachten eines Sachverständigen ausreichen. Hier sollten sich Eigentümer genau informieren, was sie benötigen.
In allen anderen Fällen reicht in der Regel eine Immobilienbewertung. Wenn eine Immobilie verkauft oder verschenkt werden soll, wenn Erbschaftsangelegenheiten oder Scheidungen einvernehmlich ablaufen, ist kein gerichtsfestes Wertgutachten nötig.
Ist klar, ob man ein Wertgutachten oder eine Immobilienbewertung braucht, stellt sich die Frage nach den Kosten:
Hier noch einmal die Unterschiede zwischen Wertgutachten, Kurzgutachten und Immobilienbewertung im Überblick:
Wertgutachten | Kurzgutachten | Immobilienbewertung | |
Benötigt für | gerichtliche Auseinandersetzungen ZwangsversteigerungErmittlung des Betriebsvermögens Vorlage bei Behörden Ermittlung der Steuerpflicht |
Eventuell ausreichend für die Vorlage bei Behörden oder die Ermittlung der Steuerpflicht | Verkauf der Immobilie
Schenkung der Immobilie einvernehmliche Erbschaft einvernehmliche Scheidung |
Wer erstellt das Gutachten? | öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger | öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder zertifizierter Gutachter | Immobilienmakler
freie Gutachter |
Umfang des Gutachtens | 20 bis 30 Seiten | 10 bis 15 Seiten | 5 bis 15 Seiten |
Dauer, bis das Gutachten fertig ist | einige Wochen | einige Tage bis wenige Wochen | sofort bis wenige Tage |
Kosten | 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswerts | etwa 500 bis 1.000 Euro | kostenlos bis 1.000 Euro |
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