Über 75.000 Angebote häufig 7 Tage früher*
Immobilien | einfach. besser. finden.

Menu iconMenu
Menü
close menu button
22. September 2021

Wertgutachten oder Immobilienbewertung? Was wird wann benötigt?

Vom Verkauf oder der Schenkung bis zum Erbschaftsstreit: Es gibt viele Situationen, in denen es sinnvoll ist, den Wert der eigenen Immobilie zu kennen. Doch was wird dann benötigt: ein Wertgutachten oder eine Immobilienbewertung? Und worin besteht eigentlich der Unterschied?

Wertgutachten – Immobilienbewertung: Das ist der Unterschied

Bei einem Wertgutachten – oder auch Verkehrswertgutachten – handelt es sich um die Bewertung einer Immobilie, die von einem Sachverständigen erstellt wird. Ein Wertgutachten beinhaltet auf mindestens 20 bis 30 Seiten eine detaillierte Berechnung des Verkehrswerts mit einer ausführlichen Begründung sowie Anlangen und Auszügen aus Registern. Verkehrswertgutachten dürfen nur von zertifizieren und von der Industrie- und Handelskammer bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgestellt werden. Wertgutachten werden von Gerichten anerkannt.

Viele Sachverständige bieten auch sogenannte Kurzgutachten an. Der Unterschied zum Verkehrswertgutachten besteht dann darin, dass es weniger umfassend ist. Es dient eher als fundierte Werteinschätzung eines Sachverständigen und ist nicht rechtssicher. Es wird also von Gerichten nicht anerkannt.

Gut zu wissen: Sowohl Wertgutachten als auch Kurzgutachten sind immer kostenpflichtig.

Daneben werden sogenannte Immobilienbewertungen angeboten. Bei Online-Immobilienbewertungen kann der Eigentümer einfach und schnell Daten zu seiner Immobilie eingeben und erhält dann meist per Mail eine Immobilienbewertung. Online-Immobilienbewertungen sind in der Regel kostenlos. Sie sind natürlich ungenauer, als wenn ein Experte sich die Immobilie vor Ort anschaut, können jedoch als erste Einschätzung beispielsweise bei einem Immobilienverkauf gute Dienste leisten. Auch viele Immobilienexperten wie Makler oder freie Gutachter bieten Immobilienbewertungen an. Für Kunden, für die sie anschließend auch tätig werden und die Immobilie vermitteln, bewerten Makler in der Regel kostenfrei. Im Falle eines Immobilienverkaufs kann es daher Sinn machen, die Immobilie zunächst online zu bewerten und anschließend mit einem Makler des Vertrauens eine genauere Immobilienbewertung zu erarbeiten.

House icon

Immobilien online bewerten

Wie viel ist Ihre Immobilie beim Verkauf wert?

Jetzt Bewertung starten

Wertgutachten – Immobilienbewertung? Das wird benötigt

Wie bereits beschrieben, ist nur das Wertgutachten (oder Verkehrswertgutachten) gerichtsfest. Das bedeutet, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung – etwa im Falle eines Erbschaftsstreits oder einer Scheidung – muss ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden. Auch bei einer Zwangsversteigerung oder wenn das Betriebsvermögen ermittelt werden soll, ist ein Wertgutachten nötig. Zur Vorlage bei Behörden oder zur Ermittlung der Steuerpflicht kann ebenfalls ein Verkehrswertgutachten von Nöten sein. Hier kann jedoch unter Umständen auch ein Kurzgutachten eines Sachverständigen ausreichen. Hier sollten sich Eigentümer genau informieren, was sie benötigen.

In allen anderen Fällen reicht in der Regel eine Immobilienbewertung. Wenn eine Immobilie verkauft oder verschenkt werden soll, wenn Erbschaftsangelegenheiten oder Scheidungen einvernehmlich ablaufen, ist kein gerichtsfestes Wertgutachten nötig.

Wertgutachten – Immobilienbewertung? Das sind die Kosten

Ist klar, ob man ein Wertgutachten oder eine Immobilienbewertung braucht, stellt sich die Frage nach den Kosten:

  • Kosten für ein Wertgutachten: Ein Verkehrswertgutachten ist die umfangreichste und damit auch aufwändigste Wertermittlung. Damit ist sie auch die teuerste Variante. Die Höhe der Kosten für ein Wertgutachten richtet sich vor allem nach dem ermittelten Verkehrswert der Immobilie. Das bedeutet, je wertvoller die Immobilie, desto teurer das Wertgutachten. In etwa muss mit 0,5 bis 1 Prozent des Immobilienwerts gerechnet werden. Ein Wertgutachten für eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro wird also zwischen 1.000 und 2.000 Euro kosten.
  • Kosten für ein Kurzgutachten: Kurzgutachten sind in der Regel günstiger als Wertgutachten. Sachverständige rechnen hier meist über eine Pauschale oder ein Honorar mit festgelegtem Stundensatz ab. Immobilieneigentümer müssen für ein Kurzgutachten mit 500 bis 1.000 Euro rechnen.
  • Immobilienbewertung: Für eine Online-Immobilienbewertung fallen in aller Regel keine Kosten an. Im Rahmen eines Maklerauftrags bewerten auch die meisten Immobilienmakler die zu verkaufende Immobilie kostenlos. Wer einen freien Gutachter mit einer Immobilienbewertung beauftragt, muss mit Kosten von etwa 300 bis 1.000 Euro kalkulieren.

Wertgutachten – Immobilienbewertung: Ein Überblick

Hier noch einmal die Unterschiede zwischen Wertgutachten, Kurzgutachten und Immobilienbewertung im Überblick:

Wertgutachten Kurzgutachten Immobilienbewertung
Benötigt für gerichtliche Auseinandersetzungen
ZwangsversteigerungErmittlung des Betriebsvermögens

Vorlage bei Behörden

Ermittlung der Steuerpflicht

Eventuell ausreichend für die Vorlage bei Behörden oder die Ermittlung der Steuerpflicht Verkauf der Immobilie

Schenkung der Immobilie

einvernehmliche Erbschaft

einvernehmliche Scheidung

Wer erstellt das Gutachten? öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder zertifizierter Gutachter Immobilienmakler

freie Gutachter

Umfang des Gutachtens 20 bis 30 Seiten 10 bis 15 Seiten 5 bis 15 Seiten
Dauer, bis das Gutachten fertig ist einige Wochen einige Tage bis wenige Wochen sofort bis wenige Tage
Kosten 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswerts etwa 500 bis 1.000 Euro kostenlos bis 1.000 Euro

 

alle Beiträge