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18. November 2020

Die Wohnungsübergabe

Sowohl am Beginn als auch am Ende eines Mietverhältnisses steht die Wohnungsübergabe. Auf was Mieter dabei achten sollten, erklären wir im Folgenden.

Die Wohnungsübergabe vor dem Einzug

Wer eine neue Mietwohnung gefunden hat, möchte meist möglichst schnell einziehen. Oft wird die Wohnungsübergabe dann zur Nebensache und schnell abgehakt oder sogar einfach nur die Schlüssel weitergegeben. Das ist jedoch nicht ratsam. Denn nur mit einer Wohnungsübergabe – bei der bestenfalls auch ein Wohnungsübergabeprotokoll geführt wurde – lassen sich Mängel, die bereits vor dem Einzug bestanden, erkennen und festhalten. Nur so können Mieter beweisen, dass nicht sie für die Mängel verantwortlich sind und der Vermieter kann beim Auszug nicht verlangen, dass diese Schäden beseitigt werden.

Die Wohnungsübergabe sollte stattfinden, nachdem der Vormieter ausgezogen ist und die Wohnung geräumt hat, aber vor dem Einzug. Außerdem ist es sinnvoll, die Übergabe bei Tageslicht durchzuführen. Nur so können Mängel und Schäden richtig erkannt werden. Einen Fotoapparat zur Übergabe mitzunehmen kann nicht schaden. Damit können eventuell vorhandene Schäden bildlich festgehalten werden.

Wichtig: Wohnungsübergabeprotokoll

Besonders wichtig bei der Wohnungsübergabe ist das Wohnungsübergabeprotokoll. Mieter sollten den Vermieter vorab darauf ansprechen, dass es ihnen wichtig ist, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird. Manche Vermieter scheuen den Aufwand. Vielleicht können sie dann einen Vordruck für ein Wohnungsübergabeprotokoll mitbringen, sodass der Vermieter am Ende nur noch unterschreiben muss. Zwar sind weder Mieter noch Vermieter verpflichtet, ein Protokoll zu führen oder zu unterschreiben. Jedoch ist es für beide Seiten sinnvoll, festzuhalten, wie der Zustand der Wohnung bei der Übergabe war. Im Wohnungsübergabeprotokoll wird auch vermerkt, wie viele Schlüssel übergeben wurden und wie die Zählerstände von Strom-, Wasser- und Gaszählern zum Zeitpunkt der Übergabe waren.


Downloads

Hier finden Sie unser Wohnungsübergabeprotokoll zum Download.


Darauf sollten Mieter bei der Wohnungsübergabe achten

Bei der Wohnungsübergabe sollte man sich Zeit lassen und alle Räume möglichst genau anschauen. Nicht zu vergessen sind dabei Räume, die sich außerhalb der Wohnung befinden, wie beispielsweise Kellerräume oder den Dachboden. Mieter sollten insbesondere auf Folgendes achten:

  • Böden, Wände, Decken: Sind hier Schäden zu erkennen (lose Tapeten, große Bohrlöcher, gesprungene Fliesen etc.)? Gibt es Flecken an den Wänden oder Decken, die auf Schimmel hinweisen?
  • Einbauten: Gibt es Schäden an fest verbauten Gegenständen in der Wohnung? (Absplitterungen oder Sprünge an den Sanitäranlagen, ein fehlender Griff am Einbauschrank?)
  • Fenster und Türen: Schließen Fenster und Türen richtig und lassen sie sich gut öffnen? Gibt es an den Fenstern Zeichen für Schimmelbefall?
  • Wasserversorgung: Funktionieren alle Wasserhähne, Duschen und die Toilettenspülung?
  • Elektrik: Funktionieren Lampen (falls vorhanden) und eingebaute Elektrogeräte?

Was tun bei Mängeln?

Werden bei der Wohnungsübergabe Mängel ersichtlich, sollten diese genau im Wohnungsübergabeprotokoll beschrieben werden. Mieter sollten dann dort auch vermerken, dass sie die Wohnung nur unter Vorbehalt übernehmen. Das gewährleistet, dass sie später eventuell Schadensersatz geltend machen oder fristlos kündigen können. Wenn der Vermieter sich weigert, ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, können Mieter die vorhandenen Mängel mit Fotos dokumentieren. Bestenfalls unter Beisein einer dritten Person.

Gut zu wissen: Meistens finden sich in Mietverträgen Klauseln, die den Mieter dazu verpflichten, Schönheitsreparaturen zu übernehmen, etwa die Wände zu streichen. Ob diese Klauseln wirksam sind, hängt jedoch in erheblichem Maße davon ab, wie die Wohnung übergeben wurde. Wurde die Wohnung unrenoviert überbeben, muss der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen. In einem solchen Fall, sollte er also auch im Wohnungsübergabeprotokoll festhalten, dass die Wohnung zum Übergabezeitpunkt unrenoviert war.
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